Fördermöglichkeiten grenzüberschreitender Projekte
Zur besseren Übersicht der zahlreichen Möglichkeiten der (Ko-)Finanzierung
von grenzüberschreitenden Vorhaben am Oberrhein hat das Gemeinsame Sekretariat
einen Leitfaden erstellt. Die Förderbedingungen, Modalitäten und vollständigen
Kontaktangaben jeder Finanzierungsquelle sind darin aufgeführt, was helfen
soll, die Auswahl für potentielle Gesuchssteller zu erleichtern.
Zum Leitfaden der Finanzierungsquellen für grenzüberschreitende Projekte am Oberrhein (PDF) >>>
Gemeinsamer Kooperationsfonds der Oberrheinkonferenz
Der Gemeinsame Kooperationsfonds Oberrhein
unterstützt Projekte, die
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nachhaltig und innovativ sind und einen grenzüberschreitenden Mehrwert erzeugen;
- einer Anstossfinanzierung oder einer schnellen Umsetzung bedürfen;
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Projekt-Partner aus allen drei Ländern (i.d.R.) beinhalten;
- den Oberrhein als Modellregion fördern.
Verfahren
Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular mit realistischem ausgeglichenem Budget ist via Gemeinsames Sekretariat der thematisch betroffenen trinaitonalen Arbeitsgruppe zu senden, die das Projekt zwingend unterstützen muss. Danach entscheidet die Oberrheinkonferenz über die Förderung. Ein Anspruch auf Förderung besteht auch bei Erfüllung der Antragsbedingungen nicht.

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Antragsformular zum
Kooperationsfonds (inkl. Bestimmungen zu Förderbedingungen und
Antragsverfahren)