RAUMORDNUNG AM OBERRHEIN
Mit einer Fläche von über 21.000 km2 und einer Bevölkerung von fast 6 Millionen Einwohnern ist für die Entwicklung des Oberrheinraums eine gemeinsame und abgestimmte Raumordnung von besonderer Bedeutung.
Mit einer Fläche von über 21.000 km2 und einer Bevölkerung von fast 6 Millionen Einwohnern ist für die Entwicklung des Oberrheinraums eine gemeinsame und abgestimmte Raumordnung von besonderer Bedeutung.
In der
trinationalen
Metropolregion Oberrhein hat sich die grenzüberschreitende Beteiligung
bereits
langjährig bewährt. Die Weiterentwicklung einer kohärenten
Raumentwicklung
in der Metropolregion hängt nun davon ab, die Kooperation in der
Raumordnung und der Umweltplanung noch mehr zu vertiefen. Die heutigen
europäischen Regelungen zur grenzüberschreitenden Beteiligung wurden am
Oberrhein bereits praktiziert, lange bevor sie verbindlich
vorgeschrieben
wurden; sie werden heute wiederum sehr weitgehend angewendet. Damit
stellt der
Oberrhein in diesem Feld eine Modellregion in Europa dar.
Die rechtlichen Erfordernisse bei Vorhaben sowie Plänen und Programmen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen (Beachtung der Interessen der Bevölkerung, der Zuständigkeiten, der Verfahren…) erfordern eine Gegenüberstellung der unterschiedlichen nationalen Rechtssysteme und Verfahrensweisen sowie der interkulturellen Besonderheiten. Diese Unterschiede sind in jedem grenzüberschreitenden Verfahren vorhanden und können sehr schnell zu Missverständnissen oder Umsetzungsschwierigkeiten führen. Die große Chance einer weit entwickelten grenzüberschreitenden Kooperation besteht darin, diese Differenzen auszugleichen oder ganz zu beseitigen.
Der Leitfaden wurde aktualisiert, um den seit 2005 erfolgten Rechtsänderungen Rechnung zu tragen. Er bezieht sich auf den aktuellen Rechtsstand für grenzüberschreitende Beteiligungen von Behörden und Öffentlichkeit bei Vorhaben und nunmehr auch bei Plänen und Programmen mit erheblichen Umweltauswirkungen auf den Nachbarstaat. Diese Regelungen sind zwingend anzuwenden.
Aus den oben genannten Gründen kann sich die Metropolregion jedoch nicht nur auf die einfache Beachtung gültiger Rechtsvorschriften beschränken. Sie muss auch darüber hinaus die grenzüberschreitende Beteiligung stärken und jede Art der Zusammenarbeit fördern, um die Realisierung insbesondere solcher Vorhaben sowie Pläne und Programme zu erleichtern, die zu einer harmonischen und nachhaltigen Entwicklung der Oberrheinregion führen.
Eine solche grenzüberschreitende Strategie, die die nationalen, regionalen und lokalen Ziele der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einbezieht, soll in allen administrativen Ebenen verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für die Werkzeuge der Raumplanung und der raumwirksamen Programme, mit deren Hilfe zu einer gemeinsamen Antwort auf die Erwartungen und Bedürfnisse der Bürger der grenzüberschreitenden Gebiete beigetragen werden kann.