DIE ARBEITSGRUPPEN DER OBERRHEINKONFERENZ
Die Oberrheinkonferenz richtet zu den von ihr behandelten Themen trinational besetzte ständige Arbeitsgruppen ein. Die deutschen, französischen und schweizerischen Partnerbehörden stellen ihre Fachleute zur Verfügung, um im Rahmen der Arbeitsgruppen Projekte der Oberrheinkonferenz zu planen und die Beschlüsse der Konferenz umzusetzen. Die Ergebnisse ihrer Arbeit werden bei den Plenarsitzungen der Oberrheinkonferenz vorgestellt.
Zur Umsetzung ihrer Aufgaben, insbesondere zur Durchführung konkreter Projekte oder zur Bearbeitung spezieller Themenbereiche, können die Arbeitsgruppen spezielle Expertenausschüsse einrichten. Zur Zeit sind zwölf Arbeitsgruppen - mit ca. 35 Expertenausschüssen - für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der Oberrheinkonferenz tätig:
- Erziehung und Bildung
- Gesundheit
- Jugend
- Katastrophenhilfe
- Kultur
- Raumordnung
- Umwelt
- Verkehr
- Wirtschaft
- Landwirtschaft
- Klimaschutz
-
Sport
Die deutsche, französische und schweizerische Delegation übernimmt in der Regel den Vorsitz von jeweils vier bis fünf Arbeitsgruppen für die Dauer von drei Jahren. Die Vorsitzenden und die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden von den jeweiligen Delegationsleitern ernannt.
