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Bonner Abkommen

CHRONOLOGIE

Das Bonner Abkommen und die Entstehung der Oberrheinkonferenz

Die Unterzeichnung der Regierungsvereinbarung vom 22. Oktober 1975 in Bonn bedeutete einen Meilenstein in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein. Die in dieser Vereinbarung vorgesehene Bildung einer Regierungskommission zur Prüfung und Lösung von nachbarschaftlichen Fragen in der Oberrheingegend gab den vorherigen Abstimmungen einen institutionellen Rahmen. Um die Regierungskommission bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, wurden mit dem Bonner Abkommen gleichzeitig zwei Regionalausschüsse für das nördliche und südliche Einzugsgebiet eingesetzt. Zum ersten Mal gaben die deutsche, französische und schweizerische Regierungen ihrem gemeinsamen Wunsch Ausdruck, die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit zu organisieren, regelmäßige Kontakte zu pflegen und sich gemeinschaftlich mit grenzüberschreitenden Fragen, die alle Partner betreffen, zu beschäftigen.
Das Bonner Abkommen legte die Gebietskulisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Oberrheingebiet fest:

  • in Frankreich:
die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin;
  • in Deutschland:
für das Land Baden-Württemberg das Gebiet der Regionen Mittlerer Oberrhein und Südlicher Oberrhein und des Landkreises Lörrach;
für Rheinland-Pfalz das Gebiet der Region der damaligen Südpfalz;
  • in der Schweiz:
die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Am 3. November 1975 trat die Regierungskommission zu ihrer ersten Sitzung zusammen, der trinationale (deutsch-französisch-schweizerische) Regionalausschuss für das südliche Einzugsgebiet und der binationale Regionalausschuss für das nördliche Einzugsgebiet wurden gebildet. Zur Behandlung von Fragen aus dem Umweltbereich wurde eine erste Arbeitsgruppe eingesetzt.

Am 21. November 1991, anlässlich der 3. gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse, erfolgte die Zusammenführung der Regionalausschüsse zur Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz. Die Konferenz wurde somit zum zentralen Informations- und Koordinationsorgan der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein. Sie berichtet der Deutsch-französisch-schweizerischen Regierungskommission in regelmäßigen Abständen über ihre Arbeit.


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